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KFZ-Wertgutachen

Sie wollen den aktuellen Wert eines Fahrzeuges zu steuerlichen Zwecken ermitteln, es An- oder Verkaufen, dann benötigen Sie ein professionelles Wertgutachten. Fahrzeugbewertungen dienen der Ermittlung eines Orientierungswertes für gebrauchte Fahrzeuge.

Wann ist eine Fahrzeugbewertung sinnvoll?

 

  • Bilanznachweis für das Finanzamt
  • Ehescheidungen
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Fahrzeugumbauten
  • Firmengründungen
  • Insolvenzverfahren
  • Inzahlungnahme
  • Leasingrücknahme
  • Wertermittlung für ungewöhnliche Fahrzeuge (Tuning, Veredlung)
  • Wertermittlung für Versicherungen und Banken
  • Wertermittlung von Oldtimern
  • Wertermittlung für die Schadenabwicklung nach unverschuldeten Unfall (Gutachtenerstellung)
  • Wertermittlung nach selbstverschuldeten Unfall zur Kalkulierung des Schadens an Ihrem Fahrzeug, sodass Sie eine konkrete Entscheidung bezüglich der Reparaturwürdigkeit treffen können
  • Beweissicherung im Falle eines unerwarteten Verlustes Ihres Fahrzeugs (Brand, Diebstahl, etc.)

 

Wir ermitteln dabei folgende Werte und Faktoren:

 

  • Allgemeine Fahrzeugdaten (Reifengröße, Profiltiefe, Motorisierung usw.)
  • Beurteilung vorhandener Schäden (Karosserieoberfläche, Unterboden, versteckte Unfallschäden etc.)
  • Eingebautes Zubehör
  • Fahrzeugalter
  • Fahrzeugzustand
  • Händlereinkaufswert
  • Händlerverkaufswert
  • Laufleistung
  • Recherche am regionalen Markt
  • Restwert
  • Serienausstattung
  • Sonderausstattung
  • Wertmindernde Faktoren (z.B. Vor- und Altschäden)
  • Wertrelevante Faktoren (wertsteigernde Reparaturen)
  • Wiederbeschaffungswert
  • Zeitwert

 

Halten Sie folgende relevante Unterlagen für eine Fahrzeugbewertung bereit:

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Alle vorhandenen Rechnungen über Reparaturen und Umbauten
  • Serviceheft
  • Rechnungen über Werbeaufdrucke, Tuningteile, Audioanlage, Freisprecheinrichtung, etc.

 

Für offene Fragen stehen wir Ihnen gerne persönliche zur Verfügung.

Gebrauchtwagencheck

Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug kaufen?

 

Sie planen die Anschaffung eines Gebrauchtwagens und möchten nur das zahlen, was das Fahrzeug wirklich wert ist? – dann nehmen Sie uns zum Kauf Ihres nächsten Fahrzeuges einfach mit beziehungsweise schicken Sie uns hin, falls Sie nicht aus Bayern kommen, denn mit einem Gebrauchtwagencheck durch einen unserer Kfz-Sachverständigen sind Sie immer kompetent beraten.

 

Das Fahrzeug wird durch den Sachverständigen auch auf vorhandene und beseitigte Unfallschäden hin untersucht. Mit einem Lackschichtdickenmessgerät wird überprüft, ob das Fahrzeug über den Originallack verfügt oder ob es nachlackiert und instandgesetzt wurde. So sind Rückschlüsse auf eventuelle Unfallbeteiligungen möglich.

 

Das Fahrzeug wird im Rahmen einer Probefahrt geprüft und kann auch gerne in einer Partnerwerkstatt auf einer Hebebühne untersucht werden. Des Weiteren führen wir eine Zustandsanalyse durch, zeigen eventuelle Mängel und Schwächen auf, untersuchen die Karosserie auf Unfallschäden und unterstützen Sie bei den Kaufpreisverhandlungen. Der angesetzte Kaufpreis wird dabei von uns beurteilt.

 

Eine professionelle Gebrauchtwagenprüfung besteht zusammengefasst somit aus folgenden Prüfpunkten:

 

  • Feststellung des allgemeinen Zustandes
  • Überprüfung auf anstehende Reparaturarbeiten
  • Untersuchung auf Unfallschäden
  • Begutachtung auf einer Hebebühne(falls möglich)
  • Beurteilung des Verkaufspreises

 

Das von uns für einen Gebrauchtwagencheck erhobene Honorar wird durch den erzielten Preisvorteil bzw. die Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf mehr als kompensiert.

KFZ-Unfallgutachten

Wenden Sie sich als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall an einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug anhand eines Unfallgutachtens exakt und neutral feststellt, können Sie finanzielle Benachteiligungen vermeiden.

Unfallgutachten nach einem Haftpflichtschaden

 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt, um Ihren Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

 

Als Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:

 

  • Pkw
  • Oldtimer

Das Unfallgutachten beinhaltet:

 

  • eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
  • den Reparaturweg & die Reparaturdauer
  • eine Fahrzeugbewertung
  • Angaben zur Wertminderung / Wertverbesserung
  • Angaben zum Restwert
  • die Nutzungsausfallentschädigungsklasse
  • die Wiederbeschaffungsdauer
  • eine aussagekräftige Fotodokumentation

Gutachten bei Kaskoschäden

 

Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Schadenereignis beschädigt wurde. Dazu zählen u. a. beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand, Einbruch oder Diebstahl. Man unterscheidet hier nach Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden.

 

Im Kaskoschadenfall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche. Diese sind strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall zu trennen. Im Kaskoschadenfall haben Sie – anders als im Haftpflichtschadenfall – keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten. Hier werden wir gegebenenfalls im Auftrag Ihrer Kaskoversicherung tätig.

 

Gibt es zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Kaskoversicherung im Kaskoschadensfall Meinungsverschiedenheiten, so ist in den allermeisten Kaskoversicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vertraglich vereinbart.

 

Wenn der Konflikt technischer Natur ist, so kann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden. In einem Sachverständigenverfahren dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen benennen.

 

Für offene Fragen stehen wir Ihnen gerne persönliche zur Verfügung.

ZÖGERN SIE NICHT MICH ANZURUFEN, ICH BERATE SIE GERNE UND HELFE AUCH IN KOMPLIZIERTEN FÄLLEN.